Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ES Haus & Garten – Eric Sent
87538 Bolsterlang
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen ES Haus & Garten – Eric Sent (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
(3) Sofern Leistungen nach Aufwand vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich erbrachtem Zeit- und Materialaufwand.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich ist ausschließlich das jeweilige Leistungsverzeichnis bzw. die Auftragsbestätigung.
(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
(3) Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
zur ordnungsgemäßen Einweisung in technische Anlagen
zur Mitteilung besonderer Gefahrenquellen
zur rechtzeitigen Schlüsselübergabe
zur Bereitstellung notwendiger Unterlagen
zur Gewährung ungehinderten Zugangs
Unterbleibt eine Mitwirkung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden oder Verzögerungen.
§ 5 Durchführung der Leistungen
(1) Regelmäßige Leistungen erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten (Montag–Samstag).
(2) Notdiensteinsätze außerhalb dieser Zeiten werden gesondert berechnet.
(3) Materialien, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Winterdienst
(1) Die Räum- und Streupflicht besteht ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und innerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten.
(2) Außerhalb der vereinbarten Zeiten besteht keine Leistungspflicht.
(3) Eine Haftung für Glätteunfälle außerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. anhaltender Eisregen, Schneeverwehungen, extreme Niederschläge) können zu Verzögerungen führen. Eine sofortige vollständige Gefahrenbeseitigung ist in solchen Fällen nicht geschuldet.
§ 7 Notfälle / Gefahr im Verzug
Bei Gefahr im Verzug (z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Elementarschäden) ist der Auftragnehmer berechtigt, notwendige Sofortmaßnahmen auch ohne vorherige Rücksprache einzuleiten.
Die Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 8 Preis- und Kostenanpassung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungen angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern. Hierzu zählen insbesondere: - Lohn- und Lohnnebenkosten (einschließlich gesetzlicher Mindestlohnerhöhungen) - Materialkosten - Streugutpreise - Energie- und Kraftstoffkosten - Entsorgungs- und Deponiekosten - Versicherungsprämien - gesetzliche Abgaben oder behördliche Auflagen
(2) Eine Anpassung erfolgt, wenn sich die jeweiligen Kosten insgesamt um mehr als 5 % gegenüber der Kalkulationsgrundlage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhöhen.
(3) Die Anpassung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die tatsächlichen Kostensteigerungen auf die vertraglich vereinbarte Leistung auswirken.
(4) Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Anpassung frühestens zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums und wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt.
(5) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten.
(6) Sinkende Kostenfaktoren werden in angemessenem Umfang berücksichtigt.
§ 9 Verkehrssicherungspflichten
(1) Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt grundsätzlich beim Eigentümer bzw. Auftraggeber.
(2) Eine Übertragung erfolgt nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine über den Vertrag hinausgehende Überwachungspflicht.
§ 10 Gewährleistung
(1) Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
(3) Weitere Rechte stehen dem Auftraggeber erst nach erfolgloser Nachbesserung zu.
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen 1 Jahr.
§ 11 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen zurückzubehalten.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für höhere Gewalt, behördliche Eingriffe oder nicht erkennbare verdeckte Mängel wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 14 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand 87538 Bolsterlang.
(3) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.